Die Historie des Deutsche Strafverteidiger e.V.

Auf Wunsch vieler Mitglieder habe ich die Geschichte des Vereins des Deutsche Strafverteidiger e.V. aufgeschrieben. Sie ist länger ausgefallen, als ich dachte. Für viele, insbesondere diejenigen, denen wir die Gründung zu verdanken haben, ist sie sicherlich zu kurz geraten. Es kommen auch nicht alle vor, die sich Verdienste um unsere Vereinigung erworben haben und nicht alle Vorkommnisse sind erwähnt, die für die eine oder den anderen von Bedeutung waren. Hierfür bitte ich um Verständnis, ebenso wie für die von meiner Sichtweise geprägte Darstellung.

Aus vielen Berichten und Erzählungen, die – auch wenn sie das gleiche Ereignis betrafen - alle ein bißchen unterschiedlich ausgefallen waren, habe ich so etwas wie die "Essenz" entnommen. Das übrige hat die Zeit, die vergangen ist, zu verantworten und der Umstand, dass ich erst ab dem Jahr 1990 dabei bin.

  • Die Gründerjahre

    Der Verein Deutsche Strafverteidiger e.V. wurde im Jahr 1974 in Dortmund gegründet und am 15.8.1974 unter der Registernummer 2441 in das dortige Vereinsregister eingetragen.

    Die Gründungsmitglieder des Vereins gehörten zu einer Gruppe von Strafverteidigern, die regelmäßig auf dem "Sommerlehrgang des Deutschen AnwaltVereins" zusammentrafen. Die Tradition dieses Lehrgangs reichte zurück bis in das Jahr 1959, in dem der erste Lehrgang dieser Art stattfand. Die Referenten des "Sommerlehrgangs", der sich mit Strafprozeßrecht- und Revisionsrecht befaßte und alljährlich im Ausland stattfand, waren der Frankfurter Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Erich Schmidt-Leichner und der Vorsitzende des 5. Strafsenats am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Werner Sarstedt. Später traten als Referenten der Strafrechtslehrer Prof. Ernst-Walter Hanack, Universität Mainz, sowie der Dortmunder Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Wilhelm Krekeler hinzu. Der vor der späteren Wiederaufnahme (1986) letzte "Sommerlehrgang" fand im Jahr 1981 statt.

    Die Gründung des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V. kann nicht losgelöst von der rechtspolitischen Entwicklung zu Beginn der 70er Jahre gesehen werden.

    Der Gesetzgeber entwickelte in dieser Zeit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Stuttgart-Stammheimer Prozess gegen Bader, Meinhof u.a., weitreichende Aktivitäten, die zu einschneidenden Beschränkungen der Verteidigungsrechte von Beschuldigten führten. Es kam hinzu, dass nicht nur die im Stammheimer Verfahren tätigen Kollegen, sondern zunehmend auch alle anderen der Justiz unbequem gewordenen Strafverteidiger in der öffentlichen Diskussion Anfeindungen ausgesetzt waren, gegen die sie sich durch die etablierten Berufsverbände nicht genügend in Schutz genommen fühlten. Dieses Klima löste in der Anwaltschaft eine heftige Diskussion um die Rechtsstellung des Strafverteidigers aus. Organ der Rechtspflege? Einseitiger Interessenvertreter? Soziale Gegenmacht? Die Gründung der Zeitschrift "STRAFVERTEIDIGER" (1981) stand noch aus. Die Strafverteidigerliteratur beschränkte sich auf das Handbuch des Strafverteidigers Prof. Dr. Hans Dahs, das wichtige Hinweise für die Praxis enthielt, aber für die stürmischen Auseinandersetzungen um die politische und ideologisch getragenen Verteidigungsstrategien keine Lösung anbot. Eine Theorie der Strafverteidigung gab es nicht.

    Das Berufsbild war im Wesentlichen von großen Einzelpersönlichkeiten wie Hans Dahs, Schmidt-Leichner, aber auch von "Staranwälten" wie Rolf Bossi geprägt. Die überregionalen Berufsverbände waren entweder zu sehr öffentlich-rechtlich eingebunden (BRAK) oder zu sehr von dem Strafrecht fernstehenden Funktionären dominiert (DAV), um den bedrohten Verteidigungsrechten eine Lobby zu bieten. Mehr noch: Es soll sogar ernsthaft erwogen worden sein, die Berufsgruppe der Strafverteidiger vollständig aus dem "Stand" der Anwälte auszugliedern. In dieser Situation musste der Ruf nach Solidarisierung und nach organisierter Gegenwehr der Strafverteidiger aufkommen. Es entstand das Bedürfnis, sich als Gruppe Gleichgesinnter eine "Stimme" zu geben.

    Die bereits bestehenden oder gerade gegründeten lokalen Vereinigungen von Strafverteidigern verstanden sich zunächst nur als regional aktive Interessenvertretungen (z.B. "Berliner Strafverteidiger e.V.", "Arbeitskreis Strafrecht" im Anwaltverein Hannover, Hamburger "Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidiger e.V."). Man strebte deshalb eine überregional tätige Strafverteidigervereinigung an, die sich äußern könnte, ohne jeweils zuvor auf die interne Meinungsbildung in dem großen und damit auch wenig flexiblen DAV warten zu müssen.

    Dies war die Stunde derjenigen, die sich – in einer weitgehend immer gleichbleibenden Besetzung – unter dem Dach des DAV seit vielen Jahren in dem jährlichen Sommerlehrgang Erfahrungsaustausch und auch so etwas wie eine Gruppendynamik geübt hatten. Sie gründeten den Deutsche Strafverteidigung e.V., um sich der damals aktuellen spezifischen Berufsprobleme zu widmen. Die Mitglieder kamen aus der gesamten Bundesrepublik. Die neue Vereinigung firmierte als

    "Deutsche Strafverteidiger e.V. - zugleich Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV"

    und brachte damit ihre nach wie vor bestehende – auch personelle – Anbindung an die große Dachorganisation DAV zum Ausdruck. Der DAV übernahm die organisatorische Betreuung des Vereins und die logistische Kommunikation. Die Rundschreiben wurden vom DAV verschickt und seine Funktionsträger Gast der Vorstandssitzungen der neuen Vereinigung. Im "Anwaltsblatt" des DAV stand eine Spalte für Mitteilungen des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V. zur Verfügung.

    Die Bestrebungen des Vereins einerseits nach Unabhängigkeit von der großen Standesorganisation DAV, andererseits die (freiwillige) Einbindung gerade in dessen Organsiationsstrukturen, zeigen, wie zwiespältig in der damaligen Zeit das Selbstverständnis und das Selbstbewußtsein der Strafverteidiger war.

    Auf der 1. Mitgliederversammlung des Deutsche Strafverteidiger e.V. wurde der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Haddenhorst zum 1. Vorsitzenden gewählt. Er war Assistent des bekannten Strafrechtslehrers Prof. Karl Karl Peters und hatte sich vor allem im Verfahren gegen Vera Brühne einen Namen gemacht. In seiner Arbeit wurde er von dem 2. Vorsitzenden, dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Hermann Rosenkranz und dem insgesamt 12 Mitglieder zählenden Vorstand unterstützt.

    Rechtsanwalt Dr. Haddenhorst wurde ein Jahr später von Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Leichner als Vorsitzendem des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V. abgelöst.

    In das Fortbildungsprogramm wurde ab dem Jahr 1975 neben dem "Sommerlehrgang" alljährlich die Fronleichnamsreise aufgenommen. Ohne dass man im einzelnen die künftige rechtspolitische Entwicklung in Europa vorausgesehen hätte, war es schon damals das Ziel, den Informations- und Erfahrungsaustausch mit ausländischen Kollegen zu fördern. Zum Programm dieser jeweils 4- bis 5-tägigen Reisen gehörten u.a. Treffen mit den örtlichen Rechtsanwaltsvereinen und Rechtsanwaltskammern, dem Besuch von Gerichtsverhandlungen und der örtlichen Justizvollzugsanstalt und viele Gespräche und Diskussionen mit Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten.

    Am 13. und 14. Oktober 1977 veranstaltete der Verein zu Ehren des 100. Geburtstages des Rechtsanwalts Max Alsberg in Bonn die erste der seitdem im zweijährigen Rhythmus stattfindende zentrale Veranstaltung, die zunächst noch "Deutsche Strafverteidigertagung" hieß und ab dem Jahr 1983 "Alsberg-Tagung".

    Auf dem ebenfalls im Jahr 1977 stattfindenden "1. Strafverteidigertag" in Hannover, der von den regionalen Vereinigungen ins Leben gerufen worden war, kam es zum Eklat. Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Leichner in seiner Funktion als Vorsitzender des "Deutsche Strafverteidiger e.V. – zugleich Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen AnwaltVereins" – sagte kurzfristig seine Teilnahme und gleichzeitig den Festvortrag, den er halten sollte, ab. In seinem Schreiben an Rechtsanwalt Bertram Börner aus Hannover, dem Vorsitzenden der im Jahr 1977 gegründeten Vereinigung Niedersächsischer Strafverteidiger e.V., schrieb Dr. Schmidt-Leichner, dass ihn "besondere Gründe" zur Absage gezwungen hätten. Er erläuterte dies folgendermaßen:

    "Wie Sie mir im Schreiben vom 28. April 1977 selbst mitteilten, wurde seitens des Deutschen Anwaltvereins – Herrn Kollegen Dr. Brangsch – gegen die Veranstaltung, gerade zu dieser Zeit, kurz vor dem Deutschen Anwaltstag in München, protestiert. Wie Sie wissen, ist der Verein Deutsche Strafverteidiger e.V., dessen Vorsitzender ich bin, in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltverein tätig, so dass eine gewisse Abstimmung mit dem Vorstand des Deutschen Anwaltsverein zur Zeit noch unerläßlich ist.

    Hinzu kommt, dass nach Versendung Ihrer Einladungen, in denen Sie mich als Hauptreferenten ... bezeichnet haben, auch von Seiten verschiedener Vorstandsmitglieder dieses Vereins Bedenken gegen den Ihnen zugesagten Vortrag bei mir erhoben werden...
    Ich bitte zu verstehen, dass ich mich – zumal in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Deutschen Strafverteidigervereins – nicht mit den Ansichten des Vorstands des Deutschen Anwaltvereins einerseits und den Bedenken einiger Mitglieder des Vorstands unseres Vereins in Widerspruch setzen kann. Nur diese beiderseitigen Gründe veranlassen mich, die Ihnen seinerzeit gegebene Zusagen zurückzuziehen. ..."

    (Der Brief ist abgedruckt in der Festgabe für Ludwig Koch "Strafverteidigung und Strafprozeß", Heidelberg 1989. S. 7.)

    Auch hieran läßt sich ersehen, welche Spaltung sich damals durch die Anwaltschaft zog und welche "Grabenkämpfe" geführt wurden.

    Im März 1983 verstarb Rechtsanwalt Dr. Erich Schmidt-Leichner nach längerer Krankheit im Alter von 72 Jahren. Sein Nachfolger als Vorsitzender wurde sein bis dahin amtierender Stellvertretender Vorsitzende, der Düsseldorfer Rechtsanwalt Georg Greeven.

  • Eigenständigkeit und Ausbau

    Anlässlich der 4. Alsberg-Tagung in Bonn im Jahr 1983 wurde auf der anschließenden Mitgliederversammlung unter dem neuen Vorsitzenden der Vorstand der Vereinigung neu besetzt. Wenn bis dahin – wohl nicht zuletzt durch die machtvolle Persönlichkeit von Rechtsanwalt Dr. Schmidt-Leichner – die Verbindung zwischen DAV und dem Verein den damaligen vehementen auch politischen Strömungen in der Anwaltschaft Stand gehalten hatte, zeichneten sich bereits anläßlich der Alsberg-Tagung im Herbst 1983 nicht mehr zu behebende Spannungen ab.

    Diese zeigten sich zunächst nur an der personellen Zusammensetzung des Vorstands des Deutsche Strafverteidiger e.V.. Der DAV hatte seine Vorschläge für die Neubesetzung nicht durchsetzen können. Daraufhin gründete der Deutsche Anwalt-Verein im Mai 1984 eine eigene Arbeitsgemeinschaft im DAV mit dem Vorsitzenden Rechtsanwalt Dr. Günther Bandisch. Der Deutsche Strafverteidiger e.V. verzichtete ab diesem Zeitpunkt auf die Verwendung des Zusatzes "zugleich Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV". Damit war die Ablösung und gleichzeitig die Verselbständigung des Deutsche Strafverteidiger e.V. dokumentiert.

    In den darauf folgenden Jahren wurde der Verein ausgebaut und erhöhte seine Mitgliederstärke. Sämtliche Vorstandsmitglieder, die nach Wegfall der Anbindung an den DAV die gesamte Organisation übernommen hatten, arbeiten – bis heute – ehrenamtlich. Sie erhalten keine Vergütung und zahlen ihre Auslagen einschließlich der anfallenden Reisekosten selbst.

    Der Sommerlehrgang wurde 1986 wieder aufgenommen, bis 1989 mit den Referenten Vorsitzender Richter am BGH Gerhard Herdegen und Rechtsanwalt Prof. Dr. Gunther Widmaier, München, seit 1990 mit dem Vorsitzenden des 1. Strafsenats am BGH Dr. Gerhard Schäfer und Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Hamm, Frankfurt/M.

    Seit dem Jahr 1976 veranstaltet der Deutsche Strafverteidiger e.V. zusammen mit dem Kölner Institut für Konfliktforschung und dessen langjährigen Vorsitzenden Prof. Dr. Wolfgang de Boor alljährlich ein Symposion in der Klosteranlage in Maria Laach, auf dem Strafjuristen mit Medizinern, Psychiatern, Soziologen, Historikern und Theologen den außerdisziplinären Erfahrungsaustausch pflegen.

    Seit dem Jahr 1989 findet alljährlich das "StPO-Nordseetreffen" in Varel statt, das sich aktuellen strafprozessualen Themen widmet. Die Idee für die Veranstaltung ging von dem Berliner Rechtsanwalt Klaus-Peter Stiewe aus, der die Tagung organisatorisch mitbetreut. Rechtsanwalt Klaus-Peter Stiewe ist am 1. April 2009 verstorben. Die Themengestaltung und die Auswahl der Referenten lag von Anbeginn an in den bewährten Händen von Rechtsanwalt Dr. Walter Meyer, der mit dieser Traditionsveranstaltung die Stätte seines anwaltlichen Wirkens, den Ort Varel, noch berühmter gemacht hat. Rechtsanwalt Dr. Walter Meyer ist am 26.02.2004 verstorben.

    Das "Weinrechtsseminar", das alle zwei Jahre stattfindet, wurde über viele Jahre hinweg von dem 1997 verstorbenen Trierer Rechtsanwalt Arthur Schött betreut.

    Die Alsberg-Tagung wird seit 1993 in Berlin und seit 1995 gemeinsam mit dem Deutschen Richterbund e.V. veranstaltet. Sie versteht sich als ein regelmäßiges Diskussionsforum für Strafverteidiger, Richter, Staatsanwälte und Strafrechtslehrer.

  • Die jüngere Entwicklung

    Anläßlich der Alsberg-Tagung in Berlin im Herbst 1995 verabschiedete sich Rechtsanwalt Georg Greeven von seinem Amt als Vorsitzender des Vorstands.

    Der Vorstand wurde neu besetzt. Ich wurde zur neuen Vorsitzenden gewählt.

    Seit dem Jahr 1997 wird auf der Alsberg-Tagung der Max-Alsberg-Preis des Deutsche Strafverteidiger e.V. verliehen, der mit EUR 3.000 dotiert ist. Über die Vergabe entschied bis zum Jahre 2003 eine Jury, die sich zusammensetze aus dem früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgericht und jetzigen Rechtsanwalt Prof. Dr. Gottfried Mahrenholz, dem Karlsruher Strafverteidiger Prof. Dr. Gunter Widmaier und der amtierenden Vorsitzenden des Deutsche Strafverteidiger e.V.. Ab dem Jahr 2003 wird die Auswahl unmittelbar vom Vorstand des Deutsche Strafverteidiger e.V. vorgenommen. Die bisherigen Preisträger sind:

    1. Preisträger (1997)

    Rechtsanwalt Dr. Heinrich Hannover.
    Die Laudatio hielt der Präsident des Land-gerichts a.D. Dr. Heinrich Beckmann (abgedruckt im 15. Band der Schriftenreihe der Deutschen Strafverteidiger e.V., Felix Herzog (Hrsg.), "Quo vadis, Strafprozeß?").

    2. Preisträger (1999)

    Vorsitzender des 2. Strafsenats am BGH i.R. Gerhard Herdegen.
    Die Laudatio hielt der Frankfurter Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Hamm (abgedruckt, zugleich mit der Dankesrede des Preisträgers, im 20. Band der Schriftenreihe des Deutsche Strafverteidiger e.V., Otto Lagodny (Hrsg.) "Der Strafprozeß vor neuen Herausforderungen".

    3. Preisträger (2001)

    Redaktion der Zeitschrift STRAFVERTEIDIGER, namentlich Prof. Klaus Lüderssen, Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Prof. Reinhold Schlothauer, Bremen und Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Weider, Frankfurt am Main. Die Laudatio hielt Prof. Dr. Detlef Krauß, Humboldt Universität Berlin.
    Die Laudatio ist – zugleich mit der Dankesrede von Prof. Klaus Lüderssen – veröffentlicht im Heft 12/2001 der Zeitschrift "STRAFVERTEIDIGER".

    4. Preisträger (2003)

    Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan König.
    Die Laudatio hielt Rechtsanwalt Prof. Dr. Franz Salditt, Neuwied (abgedruckt zusammen mit der Dankesrede des Preisträgers im 28. Band der Schriftenreihe des Deutsche Strafverteidiger e.V., Ursula Nelles (Hrsg.) „Money, money, money…“).

    5. Preisträger (2005)

    Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Franz Salditt, Neuwied.
    Die Laudatio hielt Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Jürgen Hellwig, Frankfurt am Main (abgedruckt zugleich mit der Dankesrede des Preisträgers im 31. Band der Schriftenreihe des Deutsche Strafverteidiger e.V., Thomas Hillenkamp (Hrsg.) „Neue Hirnforschung – Neues Strafrecht.“).

    6. Preisträger (2007):

    Frau Sabine Rückert.
    Die Laudatio hielt Rechtsanwältin Dr. Regina Michalke, Frankfurt am Main.

    7. Preisträger (2009)

    Herr Rechtsanwalt Dr. h.c. Rüdiger Deckers, Düsseldorf
    Die Laudatio hielt Herr Prof. Dr. Günter Köhnken, Kiel

     

    Im Anschluss an die 14. Alsberg-Tagung 2003 erfolgte ein Wechsel im Vorstand. Frau Rechsanwältin Mernitz und Herr Rechtsanwalt Klütsch verabschiedeten sich aus dem Vorstand, dafür wurden Herr Rechtsanwalt Mirko Roßkamp als neuer Schriftführer und Herr Rechtsanwalt Stefan Kirsch in den Vorstand gewählt.

    Im Oktober 2005 verabschiedete sich Herr Rechtsanwalt Dr. Holger Matt nach langjähriger Mitarbeit aus dem Vorstand. Neu hinzugekommen sind Frau Rechtsanwältin Dr. Marijon Kayßer aus Frankfurt am Main und Herr Rechtsanwalt Dr. Heribert Waider aus Düsseldorf. Im Oktober 2007 schied Herr Rechtsanwalt Klaus-Peter Stiewe aus Berlin, der Gründungs- und langjähriges Vorstandsmitglied des Vereins war, aus dem Vorstand aus. An seine Stelle trat Herr Rechtsanwalt Alexander Sättele aus Berlin. Damit besteht der Vorstand des Deutsche Strafverteidiger e.V. derzeit aus neun Mitgliedern.

    Am 2. Januar 2008 verstarb Herr Rechtsanwalt Georg Greeven. Er hatte den Deutsche Strafverteidiger e.V. mitgegründet und war dessen Vorsitzender in den Jahren 1983 bis 1995.

    Am 01.04.2009 verstarb Herr Rechtsanwalt Klaus-Peter Stiewe.

    Im Oktober 2009 schied Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Kirsch aus dem Vorstand aus. Ich habe nach 14jähriger Tätigkeit mein Amt als Vorsitzende niedergelegt. An meiner Stelle wurde auf der Mitgliederversammlung am 17.10.2009 Herr Rechtsanwalt Mirko Roßkamp aus Bielefeld, der dem Vorstand seit 2003 angehört, zum neuen Vorsitzenden gewählt.  

    Der Verein Deutsche Strafverteidiger bemüht sich nicht zuletzt in Ansehung der justiziellen europäischen Vereinigungsbestrebungen im Hinblick auf eine verstärkte Koordinierung der Polizei- und Ermittlungsbehörden um Kontakte mit europäischen Rechtsanwälten. Wir sind als Verein Mitglied im Deutschen Juristentag e.V., in der Europäischen Strafverteidiger-Vereinigung (European Criminal Bar Association), der Deutsch-Israelischen Juristengesellschaft und der Internationalen Strafverteidiger-Vereinigung (International Criminal Bar Association), die u.a. mit der Gründung einer Rechtsanwaltskammer bei dem Internationalen Gerichtshof für Kriegsverbrechen in Den Haag befaßt ist.

    Der Ausschuß für Rechtspolitik im Deutsche Strafverteidiger e.V. erarbeitet regelmäßig Stellungnahmen zu aktuellen und die Belange der Strafverteidigung betreffende Gesetzesvorhaben.

    Der Deutsche Strafverteidiger e.V. gibt eine eigene vielbeachtete Schriftenreihe heraus, die im Nomos-Verlag erscheint. Sie wird betreut von dem Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Christian Schoop, dem es mit der Auswahl aktueller Themen und Autoren immer wieder aufs Neue gelingt, von dem Erfordernis und der Bedeutung einer Verbindung zwischen der Praxis von Strafverteidigung und Rechtswissenschaft zu überzeugen.

    Rechtsanwältin Dr. Regina Michalke